Förderfähig sind unter anderem folgende Maßnahmen: 

  • Fassadensanierung 
  • Fenstererneuerung 
  • Erneuerung von Eingangstüren 
  • Erneuerung von Schaufensteranlagen
  • Installation dauerhafter Beleuchtung 
  • Erneuerung von Vordächern 

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine professionelle Planung durch einen Architekten obligatorisch. In einer Fassadengestaltungsfibel sind unter anderem Anforderungen an die Ausführung der Werbeanlagen, Fassadenfarbschemata und Fensterteilungen geregelt. Diese Vorgaben müssen bei der Fassadengestaltung beachtet werden, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Zu den genauen Richtlinien geht es hier.

 

Die Gestaltungsrichtlinie für den öffentlichen Straßenraum 

Der öffentliche Straßenraum ist das Aushängeschild einer Stadt. Das Straßenbild entscheidet maßgeblich darüber, ob sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste in einer Stadt wohlfühlen.

Gemeinsam mit Einzelhändlerinnen und -händlern, Dienstleistenden, Gastronominnen und Gastronomen tragen wir Verantwortung dafür, dass das Erscheinungsbild Hanaus attraktiv und einladend ist. 

Deshalb gibt es die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen“, die im Sinne eines ansprechenden Straßenbildes regelt, wie Flächen vor Geschäften und Lokalen genutzt werden dürfen. Mit dieser Richtlinie haben Gewerbetreibende einen Katalog an der Hand, der Sicherheit bei der Gestaltung bietet und ihnen die Chance gibt, sich aktiv an der Aufwertung Hanaus zu beteiligen. 

Das City-Konjunktur-Programm

Optisch ansprechende Straßenzüge machen Städte attraktiv und sind das A und O für ein stimmiges Stadtbild. Hanau hat daher bereits im Jahr 2011 das City-Konjunktur-Programm (CKP) ins Leben gerufen. Dieses Förderprojekt unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, Ihre Immobilie zu verschönern und damit den öffentlich wahrnehmbaren Raum aufzuwerten.

Die Idee dahinter: Das gesteuerte Zusammenspiel von privatem und öffentlichem Kapital verbessert das städtische Gesamtbild, was mehr Aufenthaltsqualität, mehr Frequenz und dadurch mehr Umsatz für alle Akteurinnen und Akteure bringt.

  • Für Verschönerungsprojekte gibt es über das CKP einen finanziellen Zuschuss der öffentlichen Hand: bis zu 20 Prozent der Projektkosten, maximal 20.000 Euro.

  • Bisher wurden rund 70 Projekte in der Hanauer Innenstadt gefördert – vielleicht ja bald auch Ihr Konzept?

  • Förderfähig sind Projekte, die den Richtlinien des CKP, dem Fassadengestaltungsleitbild und dem Leitfaden zur Gestaltungsrichtlinie entsprechen.