Förderfähig sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Fassadensanierung
- Fenstererneuerung
- Erneuerung von Eingangstüren
- Erneuerung von Schaufensteranlagen
- Installation dauerhafter Beleuchtung
- Erneuerung von Vordächern
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine professionelle Planung durch einen Architekten obligatorisch. In einer Fassadengestaltungsfibel sind unter anderem Anforderungen an die Ausführung der Werbeanlagen, Fassadenfarbschemata und Fensterteilungen geregelt. Diese Vorgaben müssen bei der Fassadengestaltung beachtet werden, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Zu den genauen Richtlinien geht es hier.

Die Gestaltungsrichtlinie für den öffentlichen Straßenraum
Der öffentliche Straßenraum ist das Aushängeschild einer Stadt. Das Straßenbild entscheidet maßgeblich darüber, ob sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste in einer Stadt wohlfühlen.
Gemeinsam mit Einzelhändlerinnen und -händlern, Dienstleistenden, Gastronominnen und Gastronomen tragen wir Verantwortung dafür, dass das Erscheinungsbild Hanaus attraktiv und einladend ist.
Deshalb gibt es die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen“, die im Sinne eines ansprechenden Straßenbildes regelt, wie Flächen vor Geschäften und Lokalen genutzt werden dürfen. Mit dieser Richtlinie haben Gewerbetreibende einen Katalog an der Hand, der Sicherheit bei der Gestaltung bietet und ihnen die Chance gibt, sich aktiv an der Aufwertung Hanaus zu beteiligen.